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Montag von 09:00 bis 13:00 Uhr
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Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 UhrSprechzeiten Bürgermeister
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
Stand: 31.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.